Wir bringen die Vorgaben des Infektionsschutzes und der Landwirt- schaft mit strengen Regeln für Saisonarbeitskräfte zusammen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
die strengen Vorgaben des Infektionsschutzes wirken sich auf die gesamte Gesell- schaft, alle Bürgerinnen und Bürger, den Staat und die Wirtschaft aus. Das gilt auch für die Landwirtschaft, die auf Saisonarbeitnehmer angewiesen ist. Dabei ist noch nicht absehbar, wie lange diese Beschränkungen aufrechterhalten werden müssen. Deshalb müssen wir Voraussetzungen schaffen, um auch während der Corona-Pan- demie Staat und Wirtschaft am Laufen zu halten und auf unsere Freiheit nicht län- gerfristig zum Schutze der Gesundheit und des Lebens verzichten zu müssen.
Unser Ziel war deshalb, die derzeit notwendigen strengen Vorgaben des Infektions- schutzes mit den Erfordernissen in der Landwirtschaft in Einklang zu bringen, um einen Arbeitskräfte-Engpass in der Landwirtschaft zu verhindern. Dieses Vorgehen kann auch Blaupause für andere Wirtschaftszweige sein.
Die getroffenen Entscheidungen sind gut für die deutsche Landwirtschaft. Denn es ist uns gelungen, gemeinsam eine schnelle und pragmatische Lösung für die Einreise von Saisonarbeitskräften zu finden. Das war wichtig, denn die Zeit drängt: Die Ernte wartet nicht, und auch die Aussaat können wir nicht verschieben. Bis Ende Mai wer- den etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt.
Am Donnerstag haben BMI und BMEL ein Konzeptpapier zu beschränkten Einrei- semöglichkeiten für Saisonarbeitskräfte im Bundeskabinett vorgestellt, wonach künftig wie folgt verfahren wird:
Im April und im Mai wird jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise bei Einhaltung strikter Hygienestandards ermöglicht.
Begleitend wird angestrebt, für April und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der verschiedenen Personengruppen im Inland (Ar- beitslose, Studierende, Asylbewerber, Kurzarbeiter) zu gewinnen. Viel konnte hier schon durch die Vermittlung von inländischen Helfern über die vom Landwirtschaftsministerium unterstützte Plattform www.daslandhilft.de und andere Initiativen sowie arbeitsrechtliche Flexibilisierungen erreicht werden.
Die ausländischen Saisonarbeiter sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. So werden stundenlange Busreisen durch Europa vermie- den, was aus Infektionsschutzgründen wichtig ist. Die Bundespolizei legt in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband die entsprechenden Flughä- fen fest.
Durch ein abgestimmtes Verfahren zur zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den Betrieb abgeholt. Es findet also keine Einzelanreise statt.
Bei der Einreise wird ein von den Arbeitergebern veranlasster Gesundheits- check durch medizinisches Personal nach standardisiertem Verfahren durch- geführt. Die Ergebnisse sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
Neuanreisende müssen in den ersten 14 Tagen strikt getrennt von den sons- tigen Beschäftigten leben und arbeiten und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Sie sind also faktisch in Quarantäne.
Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Alle Ar- beiten finden in gleichbleibenden, möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, max. ca. 20 Personen statt, die auch gemeinsam untergebracht sind.
Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht mög- lich) Mundschutz, Handschuhe zu tragen oder Schutzscheiben/-folien einzu- richten.
Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität.
In den Unterkünften gelten strenge Hygienevorschriften, die in der jeweili- gen Landessprache auch schon vor Einreise zur Verfügung gestellt werden.
Bei begründetem Verdacht auf Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend zu isolieren, ein Arzt zu kontaktieren, damit der Arbeitnehmer auf das Virus getestet werden kann. Zusätzlich soll das ge- samte Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, alle in Deutschland geltenden Regeln des Arbeitsschutzes, des Arbeitsrechts einzuhalten sowie Hygiene und Abstands- gebote zu beachten.
Mit dieser pragmatischen und zielorientierten Lösung tragen wir zwei berechtigten Anliegen Rechnung: Dem notwendigen Infektionsschutz auf der einen und der Ernte- sicherung auf der anderen Seite. Wir haben jetzt eine weitere Grundlage geschaffen, die Verbraucher auch während und nach der Corona-Pandemie mit ausreichend und hochwertigen heimischen Lebensmitteln zu versorgen.
Der Deutsche Bauernverband hat sich bereit erklärt, die Information, Organisation und Durchführung zu den Einreisemöglichkeiten zu übernehmen. Der Verband wird hierzu ein Online-Portal entwickeln, über das das Verfahren abgewickelt werden soll. Selbstverständlich bezieht er hierbei auch Nichtmitglieder ein. Hierzu gibt der Deut- sche Bauernverband Anfang kommender Woche das konkrete Verfahren bekannt.