Sollte keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit ereichen, wird es zur Stichwahl kommen.
SPD-Bürgermeisterkandidat Bodo Wißen erklärt dazu: “Es ist richtig und wichtig, dass das Landesverfassungsgericht die Abschaffung der Stichwahl einkassiert hat. Ohne Stichwahl würden gerade in einem zersplitterten Parteiensystem auch die Kandidaten gewinnen, die nur einen sehr kleinen Teil der Wählerstimmen auf sich vereinen konnten. Durch die Stichwahl zwischen den zwei stärksten Kandidatinnen oder Kandidaten wird der Wählerwille am Ende stärker repräsentiert und erfährt der dann gewählte Kandidat eine größere Akzeptanz und Zustimmung der Bevölkerung.”
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