Bürgermeisterkandidat Bodo Wißen: „Ich will weiter Tiere am Altenheim“

Statement zum Gespräch mit Johannes Fockenberg zum Thema Tierhaltung im Sankt Marien Altenheim in Haldern.

Bürgermeisterkandidat Bodo Wißen:

Statement zum Gespräch mit Johannes Fockenberg zum Thema Tierhaltung im Sankt Marien Altenheim in Haldern.

Jetzt trafen sich Bürgermeisterkandidat Bodo Wißen, der Reeser SPD-Vorsitzende Karl van Uem, dessen Stellvertreter Johannes Beenen und Klaus Nattkamp sowie Maria Dähn und Eva Friedmann mit dem Geschäftsführer des Sankt Marien Alten- und Pflegeheims Haldern, Johannes Fockenberg. Hintergrund ist das drohende Verbot der Tierhaltung. Für die Reeser SPD ist klar: „Wir wollen, das Tierhaltung auch künftig möglich ist.“

Herr Fockenberg erläuterte, dass er einen Anhörungsbogen vom Kreis erhalten habe, in dem der sofortige Vollzug des Entzugs der zwei Wollschweine angedroht wird. Dazu Bodo Wißen: „Für den sofortigen Vollzug braucht es schon eine sehr gute Begründung. Das wäre zum Beispiel bei einer akut drohenden Gefahr für Leib und Leben der Fall. Das kann ich angesichts der Tatsache, dass auf dem Gelände des früheren Krankenhauses und heutigen Altenheims seit 1888 Tiere gehalten werden, nicht erkennen.“

Zudem weist der Kreis darauf hin, dass Tierhaltung im Wohngebiet nicht erlaubt sei. „Die Baunutzungsverordnung des Landes NRW sieht ausdrücklich eine Ausnahme und damit die Möglichkeit der Tierhaltung für soziale, gesundheitliche und kirchliche Zwecke vor. Alles drei trifft hier zu,“ so der ehemalige Landtagsabgeordnete. Er deutete auch die Möglichkeit an, den Petitionsausschuss des Landtags mit der Angelegenheit zu befassen. Schließlich seien auch Fördermittel der EU- und des Landes in die Tierhaltung am Altenheim geflossen.

Wichtig sei ihm das Gespräch auch mit den Personen gewesen, die die Beschwerde an den Kreis veranlasst haben. „Ich will beide Seiten hören. Daher habe ich vor und nach dem Termin mit Herrn Fockenberg mit den Beschwerdeführern gesprochen,“ so Wißen.

Positiv sei, dass auch die Beschwerdeführer die Bedeutung, die die Tiere für die Kinder im Kindergarten und die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenheims haben, ausdrücklich anerkennen. „Mein Eindruck ist, dass Kompromisse auch nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung möglich sind. Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat. Selbstverständlich haben die Beschwerdeführer jedes Recht, sich an den Kreis zu wenden. Dafür sollte man sie weder in den sozialen Medien, noch im wirklichen Leben verunglimpfen, wie es teilweise geschehen ist. Wir sollten alle mehr miteinander als übereinander reden. Beide Seiten sollten ein Stück weit aufeinander zugehen. Im Lindendorf hat man solche Fragen früher bei einer Tasse Kaffee oder bei einem Bierchen geklärt. Daran sollten wir uns gelegentlich erinnern,“ so Bodo Wißen.