Mit der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) will die Bundesregierung erreichen, dass jede und jeder sich sicher sein kann: Wenn ich krank oder pflegebedürftig werde, werde ich gut versorgt. Das abzusichern ist Aufgabe des Sozialstaats. Pflege kann allerdings nur dann gut sein, wenn die Pflegerinnen und Pfleger ihre Arbeit gut schaffen können. Dafür braucht es ausreichend gut qualifiziertes Personal und bessere Arbeitsbedingungen. „Derzeit sind die Arbeitsbelastungen hoch, körperlich und psychisch, der Lohn dagegen oft niedrig. Der aktuelle Zustand der Pflege, gerade in der Altenpflege, kann nicht so bleiben. Zeitdruck, schwere Arbeit, fehlendes Personal geht an den Pflegenden nicht spurlos vorbei“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve.
Ein Jahr arbeitete die Bundesregierung deshalb gemeinsam mit Verbänden, Pflege- und Krankenkassen, Kirchen, Sozialpartnern, der Bundesagentur für Arbeit an Lösungsvorschlägen. Nun liegen die Ergebnisse vor: Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollen schnell und spürbar besser werden: Durch mehr Ausbildung, mehr Personal und mehr Geld. Bundesweit soll nach Tarif bezahlt werden, ein am Bedarf orientierter Personalschlüssel soll eingeführt, die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte beschleunigt und die Zahl der Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen gesteigert werden. So wird beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit über Umschulungen, Nachqualifizierungen, Unterstützung während einer Ausbildung oder Anwerbungsprogramme im Ausland dazu beitragen, mehr Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird neue rechtliche Möglichkeiten schaffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion will nun rasch gesetzgeberisch handeln. Mit dem „Gesetz für bessere Löhne in der Pflege“ wird die Grundlage geschaffen, dass Entlohnung und Arbeitsbedingungen sowie die Rahmenbedingungen für die Pflegekommission verbessert werden.
Bislang müssen Angehörige, meist Kinder pflegebedürftiger Eltern, die Hilfe zur Pflege erhalten, für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen. Mit dem „Angehörigenentlastungsgesetz“ wird geregelt, dass auf das Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro zurückgegriffen wird. Das gilt auch für Eltern, die für ihre pflegebedürftigen Kinder aufkommen müssen. Künftig gilt diese 100 000 Euro-Grenze dann für alle Leistungen in Sozialhilfe und Eingliederungshilfe. In der Eingliederungshilfe wird der Unterhaltsrückgriff gegenüber Eltern volljähriger Kinder sogar vollständig entfallen.