Wohngeld wird erhöht – Bundesregierung stärkt Mieter mit kleinem Einkommen

Für Menschen mit kleineren Einkommen ist die Situation auf dem Wohnungsmarkt besonders schwierig. Insbesondere in Regionen, in denen der bezahlbare Wohnraum knapp ist, können sich immer mehr Menschen keinen angemessenen Wohnraum leisten. Wie von der SPD gefordert wird zum 1. Januar 2020 der Zuschuss zur Miete erhöht. Heute hat das Bundeskabinett die Wohngeldreform auf den Weg gebracht.

„Bund und Länder werden das Wohngeld zum 1. Januar 2020 verbessern. Mit einer Wohngeldreform 2020 soll das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes gestärkt werden. So können die Entlastungswirkungen des Wohngeldes erhalten und einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten unterstützt werden“, so Barbara Hendricks, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Kleve. Zusätzlich wird dafür gesorgt, dass das Wohngeld in Zukunft regelmäßig (alle zwei Jahre) überprüft und an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Damit wird sichergestellt, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes auch weiterhin erhalten bleibt.

Mit der Wohngeldreform wird eine weitere SPD-Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass es künftig mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben wird. Von dieser Reform werden rund 660.000 Haushalte profitieren. Insbesondere Familien, Rentnerhaushalten und Menschen mit kleinen Einkommen kommen diese Leistungsverbesserungen zugute. Auch Haushalte in Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mieten werden entlastet.

Die Miethöchstbeträge werden nach Mietstufen gestaffelt angehoben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Geldern und Kleve wird der Höchstbetrag um 8,9 % angehoben, in allen weiteren Städten und Gemeinden des Kreises um 8,5 %. Konkret bedeutet dies, dass der Höchstbetrag in Kleve und Geldern für einen Vier-Personen-Haushalt von 656 € auf 714 € steigt, für einen Ein-Personen-Haushalt von 390 € auf 425 €.

In den anderen Städten und Gemeinden des Kreises steigt der Höchstbetrag für einen Vier-Personen-Haushalt von 591 € auf 641 €, für einen Ein-Personen-Haushalt von 351 € auf 381 €.

Mit der Wohngeldreform hat die SPD einen weiteren Baustein auf dem Weg hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum und zur Eindämmung von Mietwucher durchgesetzt. Für weitere Maßnahmen wie den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und die auf Rekordniveau fortgeführte Städtebauförderung stehen nun mehr als 13 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Wohngeld erfüllt als vorgelagertes Sicherungssystemeine wichtige sozialpolitische Funktion, der mit der Reform des Wohngeldgesetzes nun verstärkt Rechnung getragen wird.