Mi
25
Aug
2010
Stellungnahme zur Vorlage 122-1/2010
Anmerkungen zur Vorlage:
Vierter Punkt:
Bei einem Bauvorhaben der Größe der Betuwe kann es nie ohne baubedingte Beeinträchtigungen gehen.
Deshalb wäre dieser Punkt mit dem Hinweis „auf das unabdingbare Maß" zu verändern.
Fünfter Punkt:
Die Forderung nach einem ausreichenden Sicherheitskonzept ist in Ordnung. Der Hinweis auf den Güterverkehr kann entfallen, da Sicherheit nicht teilbar ist. Dabei ist es egal ob es sich Sachgüter oder Personen handelt.
Anmerkungen zur Stellungnahme
Allgemeines
Zu I:
Der Prognosehorizont wird vom Bundesminister für Verkehr festgelegt. Insofern ist ein Zweifel an den Prognosezahlen von Seiten der Verwaltung der Stadt nicht gerechtfertigt.
Eine Abstützung auf Zahlen von Bürgerinitiativen ist äußerst problematisch, da von Seiten der Verwaltung der Stadt Rees nicht beurteilt werden kann, wie diese Zahlen zustande gekommen sind.
Zu II:
Die vorliegende UVS bezieht sich natürlich nur auf das Planfeststellungsverfahren 3.1 (Stadtgrenze Rees bis Höhe Irmgardisweg). Für die Blockverdichtung wird eine eigene UVS durchgeführt. Aus diesem Grund ist ein Bezug auf die Blockverdichtung unzulässig. Nach meiner Meinung sollten in der Stellungnahme nur sach- und fachbezogene Argumente gelten.
Zu III:
Viareggio ist in Italien und nicht Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens. Es ist deshalb schon erstaunlich wie man von einem völlig unzureichenden Sicherheitskonzept an DB Strecken sprechen kann.
Zu den Punkten im Einzelnen:
Zu I:
In der gesamten UVS wird kein Bezug zu einer Geschwindigkeit von 200 km/h hergestellt. Einzig im Erläuterungsbericht Seite 18 wird beschrieben, dass man bei dem jetzigen Ausbau keine Bauwerke
errichtet die einer späteren Anhebung der Geschwindigkeit auf 200 km/h entgegenstehen.
Im Übrigen wird, bei einem späteren Ausbau auf 200 km/h ein neues Planfestellungsverfahren (Plv) durchgeführt.
Deshalb kann eine Geschwindigkeit von 200 km/h nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein.
Zugzahlen und Prognosen:
Natürlich liegen die Zugzahlen entsprechend der Fahrpläne für Güter- und Personenverkehr vor.
Während der Personenverkehr nach einem starren Fahrplan verkehrt, unterliegt der Güterverkehr den Schwankungen des Marktes.
Aus diesem Grund werden nur Mittelwerte der Gesamtbelastung angenommen.
Im Übrigen sind die Ist-Zahlen von untergeordneter Bedeutung, da das Ziel „Herstellung der Dreigleisigkeit" gerade dafür sorgen soll, dass mehr Güter auf die Schiene gebracht werden, um die Autobahnen zu entlasten.
Zu 9.
Natürlich werden auch Gefahrenstoffe über die Schiene transportiert. Es besteht sogar ein Zwang, dass verschiedene gefährliche Stoffe ausschließlich über die Schiene transportiert werden
müssen.
Auch hier unterliegt der Transport von Gefahrengütern den Regularien des Marktes. Nach meinen Erkundigungen ist DB Schenker als Gefahrenguttransporteur zertifiziert.
Zu 10.
Im Rahmen des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens (Plv) ist es ist völlig unerheblich wie hoch die Schrankenschließzeiten derzeit sind. Ziel des Ausbaues ist ja bekanntlich die Beseitigung
der höhengleichen Bahnübergänge.
Im Übrigen ist eine Betrachtung für Millingen nicht im Plv 3.1 vorzunehmen.
Natürlich hat der Verkehr auf der Schiene seit 1994 zugenommen. Ziel der Bahnreform war es ja mehr Verkehre auf die Schiene zu bringen.
Wir alle bedauern als Autofahrer immer, dass die Autobahnen mit LKW verstopft sind. Deshalb ist es unverständlich wieso eine Verkehrssteigerung auf der Schiene hier bedauert wird.
Zu 11.
Im Planfestellungsverfahren (Plv) 3.1 sind von namhaften Ingenieurbüros Expertisen zum Lärm und zur Erschütterung erstellt worden.
Die Ausbreitung von Lärm und Erschütterung wurde vor Ort gemessen und in Tabellen dargestellt.
Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, wieso die Stadt Rees die Beschreibung der heutigen Situation für unzureichend hält.
Hier drängt sich der Verdacht auf, dass nur die UVS gelesen wurde, die anderen Unterlagen des Plv nicht berücksichtigt wurden.
Zu 12.
Wie bereits ausgeführt werden die Prognosezahlen vom Bundesministerium für Verkehr (BVMP) herausgegeben. Wenn die Verwaltung der Stadt Rees diese Prognosezahlen grundsätzlich anzweifelt sollte
man in der Sache den Bundesminister anschreiben.
Im Übrigen ist der Bürgermeister Mitglied im Betuwe Beirat. In diesem Beirat hätte man in verschiedenen Sitzungen eine Klarstellung der Zahlen fordern können.
Tieferlegung der Strecke:
Mit der Vorlage 149/2010 wird die Unterführung „Irmgardisweg" behandelt. Die Lage der Unterführung in Höhe des Irmgardisweges wurde gewählt, weil an dieser Stelle die Bahnstrecke in Dammlage verläuft und deshalb ein Tieferlegen der Straße minimiert werden kann. Dadurch wird eine Trennung von Haldern in Längsrichtung, die bei einer Absenkung der Bahnhofstr. zwangsläufig wäre, verhindert.
Es ist völlig unverständlich wieso für den Planungsabschnitt 3.1 eine Alternativbetrachtung der Tieferlegung um einen Meter gefordert wird.
Hier drängt sich der Verdacht auf, dass man sich eine Forderung der Stadt Hamminkeln zu Eigen gemacht hat und diese in die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung der Stadt Rees eingearbeitet
hat.
An dieser Stelle stellt sich wirklich die Frage, ob die Verwaltung der Stadt Rees die vorliegende Stellungnahme in eigener Zuständigkeit erarbeitetet hat und ob diese, wenn die Stellungnahme von
Dritten erarbeitet wurde, gelesen wurde.
Aktiver Schallschutz
Der Verwaltung der Stadt Rees dürfte bekannt sein, dass der im Lärmschutzgutachten erstellte Vorschlag dem heutigen Stand der Technik entspricht und damit das besten Ergebnisse erzielt werden.
Forderungen nach städtebaulich verträglicheren Varianten müssen erst noch den Nachweis gleicher Leistung bringen. Da Grundsätzlich der Bau mit Steuergeldern finanziert wird, wurde meiner Meinung
nach die kostengünstigste Lösung herangezogen.
Sollte die Verwaltung der Stadt Rees und die Mehrheit des Rates eine dies bezügliche Forderung aufrechterhalten, wären diese aus Haushaltmitteln der Stadt Rees zu finanzieren. Da der städtische
Haushalt nach Aussage des Kämmerers sehr belastet ist, sehen ich keine Möglichkeit ein Finanzierung von „schöneren" Lärmschutzwänden aus Haushaltsmitteln zu verwirklichen.
Sicherheitskonzept
Ein Sicherheitskonzept, auf Basis örtlicher Feuerwehren ist für mich generell schwer darstellbar. Aus diesem Grund wurde von mir schon in der Vergangenheit die Installation eines Rettungszuges,
analog Mannheim, gefordert.
Mit einem Rettungszug könnten Berufsrettungskräfte, unterstützt von freiwilligen Kräften, die Katastrophenlage von der Schiene aus bekämpfen. Dies wäre aus meiner Sicht wesentlich sinnvoller, als
im beengten Raum zwischen Lärmschutzwänden, von der Feldseite aus eine Schadensbekämpfung vorzunehmen.
Baustraßenkonzept / Baustellenkonzept:
In den vorliegenden Planunterlagen sind Baustraßen und Lagerflächen dargestellt. Die dort ausgewiesenen Flächen stellen eine Option dar. Ob sie genutzt werden wird der Bauablauf zeigen. Im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens wird noch keine Aussage zum eigentlichen Bauablauf gemacht.
Dies ist auch richtig, da der Bau des neuen Gleises auch in Abschnitten von der Schiene aus erfolgen könnte.
Erst in der Ausschreibung und Vergabe wird auch Rücksicht auf die notwendige Baustellenlogistik mit der Ver- und Entsorgung genommen.
Aus diesem Grund sind Forderungen nach einem schlüssigen Baustellenkonzept zu diesem Zeitpunkt Unsinn. Darüberhinaus ist die Stadt ggf. Kreis während der Baumaßnahmen immer noch für Genehmigungen
von Straßensperrungen / Nachtarbeit usw. zuständig und kann dort entsprechende Auflagen erlassen.
Fazit:
Ich habe hier nur einige Unzulänglichkeiten in der Stellungnahme der Verwaltung festgestellt und aufgeführt. Nach meiner Meinung ist es unumgänglich, dass die Stellungnahme inhaltlich und
fachlich überarbeitet wird und das Planfeststellungsverfahren 3.1, bezogen auf die Ortslage Haldern, gesamthaft betrachtet wird.
Die Bevölkerung von Haldern fordert die schnelle Realisierung der Unter- und Überführungen um die derzeit unerträgliche Verkehrssituation zu beseitigen. Darüberhinaus wird die schnelle
Realisierung des aktiven Lärmschutzes gefordert um die krankmachenden Einflüsse des Lärmes zu minimieren.